top of page

Stiftung Lebenshilfe Trier-Saarburg

Unterstützen Sie uns, damit wir helfen können!

Die Stiftung Lebenshilfe Trier-Saarburg wurde von uns im Jahre 2007 als eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet. Ziel der Stiftung ist es, den Verein "Lebenshilfe Trier-Saarburg e.V." zu unterstützen und den hier betreuten Menschen langfristig die Betreuung und Versorgung zu sichern und dem familiären Umfeld helfend zur Seite zu stehen.

Wo der Staat mangels Geld zukünftig vielleicht nicht mehr so gut wie bisher weiterhelfen kann, will die Lebenshilfe auch durch Initiativen von Privatpersonen die finanzielle Basis schaffen, um diese Unterstützung effizient und möglichst dauerhaft leisten zu können. Es geht uns vorrangig darum, für Menschen mit geistiger Behinderung Hilfen bei ihrer Lebensgestaltung, menschlicher Zuwendung und Betreuung lebenslang sicherzustellen und ihre Angehörigen zu entlasten. Als Verein dürfen wir Spenden nur für unmittelbare Ausgaben entgegennehmen. Das heißt die erhaltenen Mittel müssen zeitnah ausgegeben werden. Eine Ansparung für langfristige Projekte ist nur bedingt möglich. Anders die Stiftung, sie ist gerade auf die dauerhafte Erfüllung ihres Zweckes ausgerichtet. Die Erfüllung dieser Zwecke wird von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) überwacht.

Wir wollen fördern:

Unterstützung, Bildung, Ausbildung, Betreuung, Unterbringung, Erholung, kulturellen, sportlichen oder sonstigen Betätigungen von Menschen mit geistiger Behinderung, Schaffung und Erhaltung von Einrichtungen für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung, damit diese in ihrem jeweiligen Lebensbereich integriert leben können, Förderung von Aus- und Fortbildung von Eltern, Angehörigen sowie ehrenamtlichen und hauptamtlichen Betreuern, Beschaffung von finanziellen Mitteln zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke der Stiftung.

So können Sie persönlich konkret helfen:

  • Zustiftung - dauerhaft und ohne Bindung. Eine Zustiftung darf nicht verbraucht werden, sondern nur die Zinsen, die aus diesem Kapital gewonnen werden. Wollen Sie nachhaltig fördern, dann ist die Zustiftung der richtige Weg. Sie gehen keine sonstige Verpflichtung ein. Die Zustiftung ist besonders steuerlich begünstigt.

  • Behindertentestament - Wenn Sie Ihrem Angehörigen mit geistiger Behinderung ein beschütztes Leben auch dann sichern möchten, wenn Sie selbst nicht mehr für ihn sorgen können, dann können Sie als Angehöriger oder Verwandter testamentarisch einen Teil Ihres Vermögens der Stiftung Lebenshilfe Trier-Saarburg vermachen.

  • Vermächtnis - Wenn Sie keine direkten Erben haben und einen Teil Ihres Vermögens testamentarisch einer sozialen Einrichtung vermachen möchten, dann sollten Sie and die Stiftung Lebenshilfe Trier-Saarburg denken. Gerne stehen wir zum Gespräch und weiteren Informationen bereit.

  • Spendenaktion - Wenn Sie, Ihr Unternehmen oder Ihre Freunde anlässlich von Jubiläen (Geburtstag, Hochzeitstag) oder besonderen Gelegenheiten und Ereignissen eine großzügige Spende für einen sozialen Zweck tätigen wollen, dann denken Sie bitte an die Stiftung Lebenshilfe Trier-Saarburg.

 

 

Gerne stellen wir auch Spendenquittungen aus, vorausgesetzt der Spendenzweck ist bekannt.

WIR freuen uns auf Ihre Unterstützung!
 

Stiftung Lebenshilfe Trier-Saarburg

Bankverbindung:

Sparkasse Trier
IBAN: DE82 5855 0130 0000 4864 23
BIC: TRISDE55

Hier finden Sie uns:

Stiftung Lebenshilfe Trier-Saarburg
Granastraße 113
54329 Konz

bottom of page